In den letzten Jahren hat sich die klassische Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapitalfinanzierung weitgehend aufgelöst und neue Finanzierungsformen, die die Vorteile von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung zu kombinieren versuchen, haben stark an Bedeutung gewonnen. Der folgende Beitrag soll Ihnen, als Unternehmer, einen Überblick über die hybriden Finanzierungsformen (dazu zählen insbesondere partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Genussrechte und Partizipationskapital etc.) geben, die Vor- und Nachteile darstellen und mögliche Anwendungssituationen beschreiben.
Traditionellerweise werden Eigenkapital und Fremdkapital anhand folgender Kriterien voneinander abgegrenzt:
Hybride Finanzierungsformen (werden gelegentlich auch als "Mezzaninkapital" bezeichnet, da sie zwischen Eigenkapital und Fremdkapital liegen) lösen diese Abgrenzung teilweise auf und erzielen dadurch einige Vorteile. Die meist gewinnabhängige Verzinsung belastet den Unternehmer in Verlustsituationen nicht (keine fixe Belastung mit Zinsen!). Weiters besteht die Möglichkeit, die gewinnabhängige Verzinsung nach oben hin zu begrenzen, so dass aus Sicht des/der Eigentümer nicht der ganze Gewinn mit dem Kapitalgeber geteilt werden muss. Da die Finanzierung auf schuldrechtlicher Basis erfolgt (die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter), müssen keine Stimmrechte abgegeben werden. Auf diese Weise bleibt gewährleistet, dass die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers weit weniger eingeschränkt wird, als dies bei Aufnahme neuer Gesellschafter der Fall wäre.
Die steuerliche Behandlung hybrider Finanzierungsformen richtet sich nach folgenden Gesichtspunkten:
Unter welchen Voraussetzungen können für Sie hybride Finanzierungsformen interessant sein:
Angesichts der komplexen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungsformen sowie der grundsätzlichen Bedeutung von Finanzierungsentscheidungen lohnt es auf das Know-how und die Erfahrung Ihres Wirtschaftstreuhänders zurückzugreifen.
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