KLIENTEN INFO
VON BRAUNEGG PALKOVITS & PARTNER

Klienten-Info

Kurz-Info: Kombi-Lohn ab 1. Februar 2006

März 2006
Kategorien: Klienten-Info

§ 34a AMSG sieht eine Förderung zur Beschäftigungsaufnahme von länger als 1 Jahr beschäftigungslosen Personen unter 25 sowie über 45 Jahren im Niedriglohnsektor in Form von Beihilfen vor und zwar für:

  • Arbeitnehmer: Die Hälfte des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wird zum Bruttobezug aus der neuen Beschäftigung bis maximal € 1.000,- für 1 Jahr lang aufgestockt.
  • Arbeitgeber: Dieser erhält einen Zuschuss in der Höhe von 15% des Bruttolohnes.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

braunegg palkovits & partner
Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.m.b.H.
Obere Donaustraße 37
1020 Wien
+43 1 330 40 60
office@braunegg.com
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
braunegg palkovits & partner | Alle Rechte vorbehalten
Webdesign | Web Bastler
chevron-down