KLIENTEN INFO
VON BRAUNEGG PALKOVITS & PARTNER

Klienten-Info

Kurz-Info: Sozialversicherung bei Künstlertantiemen

August 2003
Kategorien: Klienten-Info

Künstler wurden ab 1. Jänner 2001 als neue Selbstständige in die Sozialpflichtversicherung aufgenommen. Tantiemen, die aus einer künstlerischen Tätigkeit vor dem Jahre 2001 stammen und erst später zufließen, lösen keine Beitragspflicht aus. Da dieser Umstand aus dem Steuerbescheid, welcher der Versicherungsanstalt vorliegt, nicht ersichtlich ist, muss er der Versicherungsanstalt für Zwecke der Beitragsberechnung gesondert mitgeteilt werden.

Bild: © nmann77 - Fotolia

braunegg palkovits & partner
Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.m.b.H.
Obere Donaustraße 37
1020 Wien
+43 1 330 40 60
office@braunegg.com
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
braunegg palkovits & partner | Alle Rechte vorbehalten
Webdesign | Web Bastler
chevron-down