KLIENTEN INFO
VON BRAUNEGG PALKOVITS & PARTNER

Artikel zum Thema: BFH

Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil

Oktober 2004
Kategorien: Klienten-Info

Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die Normalabschreibung erfolgt üblicherweise für 3 Jahre.

Bild: © jayrb - Fotolia

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