KLIENTEN INFO
VON BRAUNEGG PALKOVITS & PARTNER

Artikel zum Thema: Aussetzungszinsen

Aktuelle Zinssätze

März 2005
Kategorien: Klienten-Info

Bankenzinssätze

Basiszinssatz: seit 9. 6. 2003 unverändert 1,47%
Sparbuch-Eckzinssatz 0,125%
Sparbuch-12 Monate ab 1,50%
Handelsrecht: 4,00%
Wechsel- und Scheckrecht: 6,00%

Steuerrecht

Stundungszinsen: ab 1. 2. 2005 5,97% (bisher 5,47%)
Aussetzungszinsen: ab 1. 2. 2005 3,47% (bisher 2,47%)
Anspruchszinsen wie bisher 3,47%  
Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen seit 1. 1. 2004 3,50%  

Änderungen bei Anspruchszinsen durch AbgÄG 2004.
Gem. § 205 Abs. 6 BAO sind die Zinsen auf Antrag herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, wenn sich eine Nachzahlung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses ergibt und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen. Diese Neuregelung wird wohl auch auf die Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre bei Künstlern und Schriftstellern anzuwenden sein.
Gem. § 205 Abs. 2 BAO verlängert sich der Verzinsungszeitraum von bisher 42 auf 48 Monate, was als "Tax Compliance Maßnahme" (was immer das auch ist!) begründet wird.

Verzugszinsen

:: Geschäftsverkehr

Im beiderseitigen Unternehmergeschäft (8% über Basiszins) 9,47%
Mangels anderer gesetzlicher Bestimmungen 4,00%

:: Sozialversicherung

Für rückständige SV-Beiträge ab 1. 1. 2005: 6,33% (2004: 6,57%)

:: Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist der Zinssatz wie im Geschäftsverkehr 9,47% anzuwenden, sofern der Zahlungsverzug nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht, diesfalls beträgt der Zinssatz nur 4%.

Bild: © rangizzz - Fotolia

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