KLIENTEN INFO
VON BRAUNEGG PALKOVITS & PARTNER

Gastronomie-Info

Coronavirus: Härtefall-Fonds - Beobachtungszeitraum 16. April - 15. Mai 2020

Ab 16. Mai sind auch Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (16.4.2020 bis 15.5.2020) möglich.

Anträge für den Betrachtungszeitraum 1 (16.3.2020 bis 15.4.2020) können weiterhin gestellt werden.

Unter folgendem Link finden Sie das aktualisierte Formular der Wirtschaftskammer.

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html

Mit der Richtlinie vom 4. Mai 2020 des BMF wurden folgende Verbesserungen bei den Förderkriterien umgesetzt:

  • Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate - innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
  • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 € pro Monat - auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.

Quellen und weitere Infos BMF und WKO:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

braunegg palkovits & partner
Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.m.b.H.
Obere Donaustraße 37
1020 Wien
+43 1 330 40 60
office@braunegg.com
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
braunegg palkovits & partner | Alle Rechte vorbehalten
Webdesign | Web Bastler
chevron-down