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[Stand 27.04.2020]
Seit 20. April läuft die Phase 2 des Härtefallfonds. Insgesamt können bis zu 6.000 Euro über die Wirtschaftskammer beantragt werden. Für die zweite Phase erweitert die Bundesregierung jetzt die Kriterien.
Erweiterung des Betrachtungszeitraumes
Der dreimonatige Betrachtungszeitraum des Umsatzrückgangs (mindestens 50%) wird um weitere drei Monate bis zum 15.09.2020 (bisher 16.03. - 15.06.2020) verlängert. Dadurch werden auch Unternehmen anspruchsberechtigt, die zB im März oder April noch Zahlungseingänge hatten und daher erst später einen Umsatzeinbruch erleiden.
Der Anspruch besteht weiterhin für drei Monate, jedoch entscheidet der Förderwerber, in welchen drei (nicht zwingend aufeinander folgenden) Monaten man die Unterstützung beantragt.
Unterstützung für Jungunternehmen
Jungunternehmer (gegründet nach dem 1.1.2020) hatten - mangels Einkommensteuerbescheid - bisher schon die Möglichkeit pauschal 500 Euro zu erhalten.
In Phase II wird diese Regelung auf Jungunternehmer ausgedehnt, die nach dem 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet wurden, wenn der Entgang des Nettoeinkommens plausibel dargestellt werden kann.
Jungunternehmer mit Gewinnen haben weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat zu erhalten.
Einführung einer Mindestförderhöhe
In Phase II gibt es für alle Anspruchsberechtigten ab sofort eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat.
Berücksichtigung Familienhärtefallfonds
Eine Förderung aus dem Familienhärtefallfonds ist vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
Eine Förderung aus dem Familienhärtefallfonds ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefallfonds.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/Haertefallfonds-wird-ausgeweitet.html
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells