Das Formular L 16 wurde im Zuge der Umstellung auf die gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben wie folgt neu gestaltet:
:: Zusammenfassung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrelevanten Daten
:: Unterjährige Ausstellung bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Jahres bis 15. des Folgemonats ist zwingend.
:: Zeitraumkonforme Ausstellung, wenn mehrere Dienstverhältnisse beim gleichen Dienstgeber in verschiedenen Perioden bestanden haben. Es darf zu keiner Summierung von Beitrags- bzw. Steuerbemessungsgrundlagen kommen.
:: Lohndatenübermittlung
- In Papierform an das Betriebsstättenfinanzamt bis Ende Jänner des Folgejahres, wenn eine elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar ist.
- Elektronische Übermittlung bis Ende Februar des Folgejahres entweder an die Sozialversicherungsanstalt oder die Finanzverwaltung. Wird die Lohnverrechnung händisch geführt, können die Daten über ELDA an die Sozialversicherungsanstalt bereits ab Beginn 2003 bzw. über Finanzonline aber erst ab dem zweitem Quartal 2003 übermittelt werden.
- Elektronische Lohnzettel-Datenübermittlung für 2002 hat ausschließlich an die Finanzverwaltung zu erfolgen.
- Betriebe mit Beitragsvorschreibung müssen ebenfalls den Lohnzettel NEU übermitteln.
- Liegt das arbeitsrechtliche Ende eines Dienstverhältnisses im Jänner 2003, ist sowohl der Lohnzettel 2002 als auch für
Jänner 2003 bis 15. Februar 2003 zu übermitteln. - Für weiterlaufende Versicherungszeiten (Urlaubs- oder Kündigungsentschädigung etc.) über den Jahreswechsel hinaus, ist ein getrennter Lohnzettel je Kalenderjahr zu übermitteln.
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